Donnerstag, 17. März 2011

Mailverkehr "Veröffentlichung Gemeinderatsprotokolle"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,Hallo Luis
die Veröffentlichung der Gemeinderatsprotokolle im Internet ist in der heutigen Zeit ein Service am Bürger und wird von fast allen Gemeinden Tirols auf Ihrer Homepage angeboten.
Ebenso werden die Protokolle von den verschiedensten Gruppierungen ( SPÖ,Grüne und Namenslisten ) auf Ihren Homepage veröffentlicht.
Die Gemeinderatsprotokolle werden von mir nicht verändert sondern so weitergegeben wie sie im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegen.
Geschlossene Tagesordnungspunkte werden von mir nicht veröffentlicht.
Bezüglich " Urheberrecht " habe ich im Internett folgende Definition gefunden.

Erklärung zentraler Begriffe. (§§ 1-25) [Bearbeiten]

Das Werk (§§ 1–9)
Begriffe
Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes „sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.“ (§ 1 Abs.1)
Freie Werke (§ 7)
  • (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
M.f.G
Herbert Jordan

----- Original Message -----
Sent: Wednesday, March 16, 2011 7:30 PM
Subject: Private Veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen

Sehr geehrter Herr Listenführer der „Heimatliste Birgitz“!

In Ihrer undatierten Aussendung (Postwurfsendung) der „Heimatliste Birgitz“ haben Sie die Veröffentlichung aller Gemeinderatsprotokolle angekündigt und haben diese Veröffentlichung auf Ihrer privaten Homepage auch teilweise bereits umgesetzt. Nachdem die Verlautbarung offizieller Schriftstücke – im konkreten Fall Gemeinderatsprotokolle – die Zustimmung des Urhebers, also der Gemeinde voraussetzt und diese Zustimmung nicht erteilt wurde, ersuche ich Sie hiermit sämtliche auf Ihrer Homepage angezeigten amtlichen Schriftstücke der Gemeinde Birgitz umgehend (spätestens bis zum 17. März 2011) zu entfernen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum angeführten Zeitpunkt nachkommen, müssten seitens der Gemeinde allenfalls notwendige rechtliche Maßnahmen zur Wahrung dieses Rechtes ins Auge gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen

Beschreibung: birgitz-email
Bürgermeister
Luis Oberdanner
Gemeinde Birgitz
Dorfplatz 1
6092 Birgitz
Tel.: 05234 / 33233-13
Mobil: 0664/8495050
Fax: 05234 / 33233-9

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